Auch dieses Jahr wieder Türchen für Türchen zu digitaler Selbstverteidigung bei Digitalcourage.

Ich möchte gern auf diesen Artikel hier aufmerksam machen, der ein paar interessante Punkte aufgreift, die für die Forschung selbst wichtig sind. Wenn es auch nicht um Überwachung als Thema geht, so geht es um die Möglichkeiten von Erkennbarkeit, den Schutz von Forschungs- und Interviewpartnern und den qualitativen Forschungsprozess. Diese Aspekte werden in der Diskussion noch zu wenig berücksichtigt, wenn wir uns immer auf die anderen, auch wichtigen Arten und Formen der Überwachung konzentrieren. Lesenswert!
Traces of Interaction in Digital Space: On the Tension Between Public Accessibility and Anonymity in Qualitative Research Processes, von Susann Bischof, Franziska Lengerer & Frank Meyer, erschienen im Forum Qualitative Sozialforschung, 23(3), 23(3). https://doi.org/10.17169/fqs-23.3.3893
Normalerweise bedeutet die Parkraumüberwachung in Hamburg, aber auch anderswo, dass Personal der Stadt oder Kommune rumlaufen und Falschparker aufschreiben. Das kann man gut finden oder sportlich sehen und mit Tricks versuchen sich dagegen zu wehren oder aber dagegen meutern und das für Abzocke halten.
Städte sind überfüllt, das Auto dominiert den öffentlichen Raum und sollte im Rahmen neuer Mobilitätskonzepte zurückgeschraubt werden, für mehr Demokratie im öffentlichen Raum, was dessen Verteilung und Nutzung angeht. Dass das nicht ohne Auseinandersetzungen und Verhandlungen darüber vonstatten gehen würde, wem der Raum, wann, wie und wozu gehört ist auch klar. Ob aber das Hamburger Konzept des Anwohnerparkens wie es gerade umgesetzt wird, der ideale Weg ist, muss bezweifelt werden. Und es sind nicht nur die mangelnden Regelungen für ortsansässige Handwerksbetriebe oder die Besucher (auch, aber nicht nur) älterer Menschen.
Problematisch ist auch, was beim NDR mit einer kurzen Nachricht bedacht wurde und mit der Technologie Scan Cars umgesetzt werden soll.
Die geschätzte Kollegin Jutta Weber hat einen Text zu Zoom, der Software des letzten Jahres geschrieben. Da ist nicht alles wirlich gut – das ahnten wir ja schon. Dazu hat sie den schönen Begriff des Covid-Creep benutzt oder erfunden. Als Auftakt in das neue Jahr ein wenig was zur Diskussion.
Ich habe es gerade auf Twitter gefunden und wollte den Thread hier zum Anschauen nachhalten. Der Journalist Wolfie Christl hat darüber getwittert, mit guten Links und Bildern und einer Einschätzung. Dazu noch ein Video, das ich hier auch so weitergebe.
Eher beiläufig bin ich auf diesen Eintrag des Freiheitsfoo zur DKMS aufmerksam geworden. Die DKMS kümmert sich darum, dass an Blutkrebs erkrankte den richtigen Spender für ihre Stammzellen finden können. Dazu sammeln sie Daten von Menschen, die sich typisieren lassen. Das ist durchaus ehrbar und wer würde schon kranken Menschen die Hilfe versagen wollen.
Ich selbst habe mich ebenfalls bei einer solchen Aktion einmal typisieren lassen. Beiläufig gedacht habe ich aber auch, dass es sich damti ja um eine perfekte DNA-Datenbank handeln müsse, in die meine Informationen nun kommen und wie das mit anderen Bestrebungen, z.B. der Polizei zusammengeht. Ich bin aber dann davon abgekommen, das weiter nachzufragen. Nun bin ich hierrüber gestolpert und halte es für einen Eintrag wert, zumal es um eine Reihe interessanter Fragen dabei geht.
DKMS – Vom Knochenmarkspende-Geschäft, millionenfacher nicht-staatlicher Erfassung biometrischer Merkmale und einer Reihe von Fragen und Kritik zum Umgang mit diesen Daten
bei Freiheitsfoo, (bereits am 7.6.2017)
Ausgehend von meinem Blogbeitrag zu Corona und Gedanken zur Pandemie, konnte ich ein paar Argumente für die Rosa Luxemburg Stiftung daraus weiter ausführen.
Unter dem Titel “Krise, welche Krise” könnt ihr den Artikel auf den Seiten der RLS lesen (hier der Direktlink zum pdf).
Bereits vor zwei Wochen war ich beim Deutschlandfunk im Interview zum Thema Doping, anlässlich der Veröffentlichung unseres Bandes “Kritik des Anti-Doping” und konnte ausführlich und zugespitzt unser Hauptanliegen erläutern und unsere Thesen einmal deutlich machen.
„Warum gelten Bürgerrechte nicht für Athletinnen?“ (12.5.2019)
ist über diesen Link bis zum 26.10.2018 frei zugänglich.
Adrian Lobe evaluiert in der Süddeutschen Zeitung, was es bedeutet, wenn Google und die Strafverfolgungsbehörden ihre Zusammenarbeit intensivieren und warum das gravierene Folgen für den Rechtsstaat haben könnte – unser Konsum aber leider der Schlüssel für diese Gefahr ist.
Digitale Kommissare, 17.4.2018
Datensammler wie Google verfolgen jede Regung des Alltags. Für Strafverfolgungsbehörden sind diese Informationen ein Schatz.
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass das Wherabouts-System zur Kontrolle der Athleten nicht gegen Article 8 der Konvention verstößt.
Doping control: whereabouts requirement does not breach Convention
In today’s Chamber judgment1 in the case of Fédération Nationale des Syndicats Sportifs (FNASS) and Others v. France (application no. 48151/11 and 77769/13) the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been: no violation of Article 8 (right to respect for private and family life) of the European Convention on Human Rights. aus dem Urteil und Begründung als pdf
Dazu ein paar Worte.
“#Datenschutz darf kein Täterschutz sein”
Umfassende Kritik der Phrase bei @heise_de_tp:https://t.co/HCpQ08fa2O pic.twitter.com/TmgUFwIr0i— Stiftung Datenschutz (@DS_Stiftung) 16. Oktober 2017