16. Workshop des Netzwerks Terrorismusforschungam
22. und 23. März in Berlin
Referentinnen, Referenten, Anmeldung
16. Workshop des Netzwerks Terrorismusforschungam
22. und 23. März in Berlin
Referentinnen, Referenten, Anmeldung
Endlich ist es soweit! Am 5. Februar 2015 wird sie nun stattfinden, unsere zweite Fachtagung. Nachdem der erste Versuch einer Erweiterung des NTF-Workshop-Modells in Form einer Fachtagung im Oktober 2013 mit über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gleich ein voller Erfolg war, gehen wir nun einen Schritt weiter und richten die zweite Fachtagung mit einem starken Partner aus: der Bund deutscher Kriminalbeamter (BdK) bot nicht nur tatkräftige Unterstützung an, sondern fand die Idee einer gemeinsamen Veranstaltung so gut, daß die Fachtagung nun de facto eine Erweiterung der Berliner Sicherheitsgespräche ist. Diese Veranstaltung zählt zu den wichtigsten Sicherheitskonferenzen im deutschsprachigen Raum und es macht uns außerordentlich stolz, hier erstmals in der Geschichte dieser Konferenz einen “zweiten Tag” gestalten zu können.
Eine ungesicherte Webcam kann eine Einladung für Voyeure sein. Man muß schließlich nicht immer zuerst an den Staat oder Firmen denken, wenn es um Videoüberwachung geht: Fehlt das Passwort, kann jedermann zuschauen. Sicherheit fängt deshalb immer zuerst bei einem selbst an.
Der Call for Papers für den 15. NTF-Workshop ist da!
Erstmals hat sich das Netzwerk Terrorismusforschung e.V. Verstärkung ins Boot geholt: der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der gewerkschaftliche Berufsverband der deutschen Kriminalpolizei, ist diesmal unser Partner. Damit stärken wir vor allem die Transdisziplinarität und hoffen auf rege Diskussionen zwischen Wissenschaft, Behörden und Politik!
Das Schwerpunktthema diesmal:
Aktuelle Dimensionen der Terrorismusforschung: Entwicklungsformen und Grenzbereiche von Terrorismus und anderen Kriminalitätsphänomenen
Mehr dazu im CfP.
Zwei Zahlenwerke erscheinen mir dieser Tage bemerkenswert:
78 Prozent der Fahrgäste sei es demnach wichtig oder sogar sehr wichtig, dass Züge, U-Bahnen, Busse und Haltestellen mit Videokameras überwacht seien. (…) 63 Prozent sähen es gern, wenn Sicherheitspersonal mitfahren würde. 29 Prozent möchten sogar, dass Polizisten in Bahnen und Bussen anwesend sind.
(Quelle: sueddeutsche.de)
Nun ist Bahnfahren nicht immer nur Freude, insbesondere im Nahverkehr. Unangenehme Situationen wird jeder von uns schon mal erlebt haben, gar keine Frage. Doch eine unangenehme Situation kann letztlich völlig folgenlos verlaufen. Was bedeutet sie also, wenn (wie in den allermeisten Fällen) gar nichts passiert ist?
Vande Walle, G., van den Herrewegen, E. & Zurawski N. 2012. Crime, Security and Surveillance. Effects for the Surveillant and the Surveilled. Den Haag: eleven.
von Stephan Humer, Berlin
“The impact, the researchers say, came not from firing workers engaged in theft, but mostly from their changed behavior. Knowing they were being monitored, the servers not only pulled back on any unethical practices, but also channeled their efforts into, say, prompting customers to have that dessert or a second beer, raising revenue for the restaurant and tips for themselves.”
(Source: nytimes.com)
Es gibt auch Einsatzszenarien, die sehr sinnvoll sind und mit amerikanischen Behörden gar nichts zu tun haben:
(Screenshotquelle: tagesspiegel.de)
Da steckt viel Wahres drin:
“Der Bericht zeigt, wie überfordert, ineffizient und tatsächlich auch vorurteilsbelastet die deutsche Sicherheitsarchitektur ist. Er deutet aber auch an, dass sich zahlreiche unterschiedliche Ansprüche gar nicht vereinbaren lassen: Nachrichtendienste sollen die Privatsphäre achten, aber über alles, was wichtig ist, Bescheid wissen. Sie sollen nicht Teil der rechtsextremen Szene sein, aber so nah dran, als gehörten sie dazu. Sie sollen Daten erst gar nicht erheben oder zumindest schnellstmöglich löschen – aber zur Hand haben, wenn sie wichtig sind. Mit diesen Widersprüchen und Problemen wird die Bundesrepublik noch über Jahre beschäftigt sein.”
(Quelle: welt.de)
Eine Lösung – oder zumindest eine Annäherung an eine Lösung dieser Quadratur des Kreises – dürfte nur machbar sein, wenn man sich auf die Sache konzentriert und nicht der eigenen Ideologie den Vorrang gibt. Man darf deshalb gespannt sein.
…. wir haben ja zugestimmt!
Terms and Conditions May Apply Preview from Hyrax Films Private on Vimeo.
Am 10. und 11. Oktober ist es wieder soweit: der nächste Workshop des (nun als Verein bestehenden) Netzwerks Terrorismusforschung findet statt. Themenschwerpunkt diesmal: Lone-Wolf-Terrorismus.
Ausnahmsweise findet der NTF-Workshop zum zweiten Mal in Folge in Berlin statt, dafür aber nicht nur erstmals initiiert durch das NTF als e.V., sondern auch mit erweitertem Programm, denn diesmal wird es erstmals Keynote Speeches geben sowie eine stärkere interdisziplinäre und auch institutionenübergreifende Vernetzung. Wie im März auf dem letzten Workshop angekündigt, sollen nun zunehmend Behördenvertreterinnen und -vertreter, Interessierte aus Wirtschaft und Politik sowie Journalistinnen und Journalisten zugegen sein, damit vor allem die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ein möglichst breites Forum bekommen. Dafür ist der Standort Berlin natürlich ideal. Deshalb sind besonders Promovierende aufgefordert, Abstracts einzureichen! (Selbstverständlich sind auch alle anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler herzlich eingeladen, ihre grundlagen- wie auch anwendungsorientierten Terrorismus- bzw. Extremismusforschungsprojekte und -Vorhaben darzustellen, natürlich auch jenseits der Lone-Wolf-Thematik.)
Den vollständigen Call for Papers mit allen Einzelheiten kann man hier downloaden.
“Der Datenschützer kritisierte auch die aktuelle Debatte über Video-Ãœberwachung nach dem Anschlag auf den Marathonlauf in Boston. Es gebe bereits jetzt ein hohes Niveau an Videoüberwachung und entsprechende gesetzliche Voraussetzungen dafür. An welchen Orten die Videoüberwachung bei Anwesenheit vieler Menschen zum Einsatz komme, sei eine Frage der Polizeitaktik. “Eine flächendeckende Videoüberwachung sollte es nicht geben”, so Schaar, weil diese in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingreife.”
(Quelle)