Category: Anonymität

Ringvorlesung: Anonymität

An der Uni Halle findet in diesem Wintersemester eine Ringvorlesung zum Thema Anonymität statt. Es sind Germanisten und Geisteswissenschaftler, die das organisieren, so dass der Fokus der Vorträge ein anderer ist, als wohl sonst in Bezug zu Technologien und Überwachung hier darüber gesprochen wird.

“Anonymität – Kritik – Macht” (Ws 2024-2025)

Ich bin am 27.1.25 dran, mein Vortrag wird dann Überwachung in den Fokus nehmen, Titel: “Erkennen, überwachen, verschleiern: Anonymität als soziale Beziehung. Perspektiven aus der Kriminologie und den surveillance studies.”

RAF-Rentner und die Bildersuche

Der erste Staub, der mit der Verhaftung von Daniela Klette aufgewirbelt wurde, hat sich gesetzt. Die etwas zu sehr ins megalomanisch gehende Geraune aus dem Bundesinnenministerium ist auch verschwunden – bleibt also Zeit, sich mal über die Methode Gedanken zu machen, die das ganze mit ans Tageslicht gebracht hat. Es war, klar, mal wieder eine KI, die auch dazu geführt hatte, dass der RBB Podcast der Gesuchten ziemlich nahe kam, wenn auch die Ergreifung durch die Polizei irgendwie anders bewerkstelligt wurde.

Schaut man sich aber die Methoden von Bellingcat einmal an, dann kann man schon sagen, dass hier sehr bedenkenswerte Praktiken am Wert waren, die letztlich dazu führen, dass ein Recht oder auch nur die theoretische Möglichkeit auf Anonymität in der Öffentlichkeit oder überhaupt in einer Gesellschaft endgültig der Vergangenheit angehören.

Michael Colborne vom Recherchenetzwerk Bellingcat sieht diese Gefahr, auch wenn er sagt, dass er seine Erkenntnisse nicht mit der Polizei geteilt hat. (taz 3.3.2024)

Philip Fees fragt in Telepolis ganz richtig, welchen Überwachungsstaat wir wollen. Ich bin mir ob der Frage unsicher, denn viele Teile davon sind bereits vorhanden.

Keine Auskunft für Wissenschaftler:innen

Kriminologische For­sche­r:in­nen haben in der Regel ein Zeugnisverweigerungsrecht über ihre Gespräche mit Straftäter:innen. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und verwies auf die Wissenschaftsfreiheit.

taz, 20.10.2023, siehe auch tagesschau.de

Nichts sagen zu dürfen oder gar zu müssen, ist das Privileg einiger Berufgruppen, u.a. von Journalist:innen. Und jetzt auch für Wissenschaftler:innen – zumindest vom Prinzip her, wenn auch nicht im Gesetz so festgeschrieben.

Nichts sagen zu müssen, ist auch eine Möglichkeit sich der Überwachung zu entziehen bzw. diese als illegal zu kennzeichnen. Das ist gut so.

Und es sollte nicht nur für Kriminolog:innen gelten, wie im diesem Fall, sondern generell für alle – auch wenn es nicht für alle wichtig ist in ihrer Forschung, aber auch jeden Fall für mehr Leute als nur Kriminolog:innen, die in Gefängnissen forschen und dann auch noch mit dem IS zu tun haben. Es ist generell gut, denn gerade für qualitative Forscher ist es wichtig in prekären Bereichen den Gesprächspartnern diese Zusicherung machen zu können, neben den ohnehin vorgesehenen eigenen Vorkehrungen der Datensicherung und Anonymisierung, die für die Forschung gelten und eingehalten werden sollten.