Bericht zum Track “Einheit und Varianz im polizeilichen Umgang mit Gipfelprotesten” der ipb-Jahrestagung “Der Kontext lokaler Proteste”
von Bernadette Hof, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Soziologie
Der G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 führte zu heftigen öffentlichen Debatten, wobei der Fokus der Diskussion vor allem auf den gewaltförmigen Eskalationen zwischen Protestteilnehmenden und der Polizei während der Protestwoche lag. Im Zuge der Suche nach Erklärungen wurde die Legitimität einiger Protestformen in Frage gestellt, doch gerade auch die polizeilichen Vorgehensweisen standen in der Kritik. Kritisiert wurden sowohl vorbereitende Einsatzentscheidungen wie die Einrichtung einer großflächigen Protestverbotszone, die Verhinderung von Protestcamps oder die Ankündigung einer Null-Toleranz-Strategie gegenüber „Störern“ als auch die Durchführung des Einsatzes selbst, was sich unter anderem in Verweisen auf illegale Polizeigewalt ausdrückt. Solche Vorgehensweisen und Ereignisse im Rahmen von Gipfelprotesten sind nicht neu, sie treten jedoch auch nicht zwangsläufig auf. Verschiedene sozialwissenschaftliche Disziplinen widmen sich der Frage nach den sozialen Bedingungen, welche den polizeilichen Umgang mit Protesten formieren.
Die Kriminologie und die Protest- und Gewaltforschung bieten hier verschiedene Erklärungsansätze an. Diese umfassen sowohl gesellschaftsübergreifende Diagnosen gegenwärtiger Praxis des protest bzw. summit policing als auch Verweise auf die Bedeutung lokaler Kontexte wie Sicherheitskulturen und Beziehungsnetzwerke oder kleinteiliger Situations- und Interaktionsdynamiken. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, wie sich diese verschiedenen Dimensionen aus- und wie sie zusammenwirken und damit situationsübergreifende Einheitlichkeit, aber eben auch Varianzen im protest policing hervorbringen. Ausgehend von den Hamburger Ereignissen stand diese Frage im Zentrum des Tracks „Einheit und Varianz im polizeilichen Umgang mit Gipfelprotesten“, welcher von Daniela Hunold (Deutsche Hochschule der Polizei, Münster & Institut für Protest- und Bewegungsforschung) und Peter Ullrich (Zentrum für Technik und Gesellschaft, Berlin & Institut für Protest- und Bewegungsforschung) im Rahmen der Jahrestagung „Der Kontext lokaler Proteste“ des Instituts für Protest- und Bewegungsforschung (09.11-10.11.2018, Berlin) organisiert wurde.
Peter Ullrich (Berlin) eröffnete das erste Panel mit einem Themenaufriss in Form einer kritischen Diskussion der Frage, wie viel Einheitlichkeit polizeilichem Handeln bei Protestereignissen und seinen Grundlagen eigentlich unterstellt werden dürfe. Dazu formulierte er auf Basis gegenwärtiger Forschungsarbeiten zum protest policing mehrere Thesen, die eine höhere Varianzsensibilität in der Forschung nahelegen und damit die Perspektive auch auf lokale Produktionskontexte polizeilichen Handelns richten. So seien erstens zentrale Typisierungen dieses Handelns und seiner Operationslogiken, wie sie zum Beispiel in den Unterscheidungen zwischen einem Ansatz der “escalative force”, des “negotiated management“ und der “strategic incapacitation” oder jener zwischen einer Staats- und einer Bürgerpolizei deutlich werden und welche in der Regel Ergebnisse (zumindest implizit) historisch-vergleichender Untersuchungen sind, nicht unbedingt als lineare, in sich geschlossenen historische Abfolgen zu denken, sondern als Logiken, die kontextabhänging mobilisiert werden. Zweitens können Forschungen bereits zeigen, dass diese und damit einhergehende Einsatzmittel wie Techniken oder Beobachtungsschemata kontextsensibel übersetzt und angeeignet werden. Hierbei seien drittens situative Faktoren bedeutsam, was durch die Einsicht nahegelegt werde, dass solche Anwendungen nicht (nur) ein Gegenstand von Planung sind, sondern oftmals in situ entschieden werden. Viertens sei zudem die oft implizit mitgeführte Prämisse einer grundsätzlich bedrohlichen Entwicklung der Polizei, unter anderem durch Militarisierungsprozesse, im Sinne einer Standortreflexion kritisch zu hinterfragen, da Differenzen (z.B. in Hinblick auf unterschiedliche Vulnerabilität der Zielgruppen polizeilichen Handelns) durchaus empirisch beobachtbar seien. Die äußerst notwendige Kritik autoritärer Tendenzen, so Ullrich, dürfe nicht die analytische Offenheit einschränken.
Im Anschluss folgte ein Vortrag von Hartmut Aden (Berlin) zu protest policing und internationaler Polizeizusammenarbeit. Aden sensibilisierte dafür, dass es sich bei der Polizei selbst um einen äußerst heterogenen Akteur handelt, was intraorganisationale Spannungen und Brüche zur Folge habe. Um Erkenntnisse zu den Besonderheiten der Polizeizusammenarbeit, insbesondere des polizeilichen Informationsaustauschs bei politischen Großveranstaltungen wie Gipfelprotesten zu erhalten, sei ein Vergleich mit der Zusammenarbeit bei Sportgroßveranstaltungen fruchtbar, welche bereits gut erforscht sei. Relevante Vergleichsdimensionen seien die beteiligten Polizeidienststellen, die Momente ihrer Beteiligung in der Zusammenarbeit, die jeweiligen Aufgaben (Kommunikation, Kontrolle oder verdeckte Ermittlung), die Art der ausgetauschten Informationen sowie ihre Arkanität. Dabei falle auf, dass sich politische Gipfeltreffen vor allem durch eine starke Priorisierung eines reibungslosen Ablaufs und der Sicherheit der GipfelteilnehmerInnen, weitreichende Grundrechtseinschränkungen, den Einsatz von Undercover-Taktiken und einen hohen Geheimhaltungsgrad der Informationen auszeichnen, was wiederum eine Erforschung sehr schwierig mache. Gleichzeitig wird diskutiert, dass eine strenge Unterscheidung polizeilicher Zusammenarbeit nach Typen von Großveranstaltungen zu vermeiden sei, da polizeiliche Routinen aus einem Feld durchaus Einfluss auf die Praxis in anderen nehmen können.
Im zweiten Panel des Tracks wurden Forschungsergebnisse aus dem Projekt „Mapping #NoG20“ präsentiert, in welchem die Fragen des Panels kontinuierlich Anlass zur Diskussion boten, was an den Hamburger Ereignissen eigentlich typisch für Hamburg war. Nach einer kurzen Einführung zum Projekt von Peter Ullrich (Berlin), welches zum Verständnis der Gewalteskalation im Kontext der G20-Proteste auf eine Rekonstruktion der Ausgangskonstellationen, des Protestverlaufs und die ihn moderierenden Akteure, Interaktionen, Handlungslogiken und Deutungen abzielte, folgte ein Beitrag von Nils Schumacher (Hamburg). Dieser stellte in seinem Vortrag die These auf, dass die Protest-Polizei-Interaktion im Rahmen der Proteste trotz der Außeralltäglichkeit des Gipfels, seiner Einbettung in transnationale politische Diskurse und einer starken Beteiligung von Personen aus dem In- und Ausland nicht zu verstehen sei, ohne auch die spezifische lokale Rahmung in Betracht zu ziehen. So seien sowohl die Deutungs- und Handlungsrepertoires und die Verbindungen der verschiedenen lokalen Protestmilieus als auch das Vorgehen der Politik und der Polizei zutiefst geprägt vom lokalgeschichtlichen Kontext, insbesondere von den immer wieder auftretenden Auseinandersetzungen um Raum. Prominente Beispiele seien hier die Konflikte um die Rote Flora oder den Bauwagenplatz Bambule. Dabei, und dieser Aspekt stand im Zentrum des Vortrags, seien die lokalen politischen Milieus selbst äußerst heterogen, was sich in je spezifischen Geschichten, Deutungen und Handlungspraktiken ausdrücke. Ihr Ineinandergreifen sei situativ und basierend auf Anschlussfähigkeit von Ereignissen an die milieuspezifischen Konfigurationen. Diese Befunde führte Schumacher in der These zusammen, dass es sich bei der beobachtbaren Protestformation um ein „Mashup“ verschiedener Handlungs- und Deutungsrepertoires handele, welche gegen Annahmen der geplanten und hierarchisch gesteuerten Kooperation und einer Einheitlichkeit der Protestteilnehmenden in Stellung gebracht wird. Im Anschluss wurde diskutiert, inwiefern dies polizeilichen Beobachtungen entspricht und welche Protesterfahrungen diesen wiederum zugrunde liegen.
An den Aspekt lokalspezifischer Handlungsrepertoires schloss auch der Vortrag von Philipp Knopp (Wien) an. Seine Frage lautete, ob und inwieweit sich der Polizeieinsatz zu den G20-Protesten mit den Konzepten „Summit Policing“ und „Hamburger Linie“ erklären lasse. In der polizeilichen Einsatzplanung und –durchführung, so Knopp, lassen sich Elemente aus beiden Strategien identifizieren. Wer die Eskalation des Geschehens erklären möchte, müsse aber, so die zentrale These, auf das „Dazwischen“ der interaktiven Praktiken achten. Das Konzept der Praktiken verbinde dabei eingeübte Handlungsrepertoires von Protest und Polizei mit dem lokalen Ereignis, in welchem sie aufgeführt werden. So werden auch das Ungeplante und die Abweichungen von routinierten Mustern sowie die dadurch entstehenden Unsicherheiten für die Akteure sichtbar und systematischer Teil der Analyse. Polizeiliche Strategien und Routinen seien somit nur ein Bedingungsgefüge des situativen Vollzugs, in welchem Beharrungskraft, Brüche und Scheitern auftauchen und verhandelt werden.
In einem letzten Vortrag von Roman Thurn (München) wurde das policing von Protestcamps im Rahmen von Gipfelprotesten thematisiert. Anhand der Auseinandersetzungen um das Antikapitalistische Protestcamp anlässlich des G20-Gipfels, welche am 04. Juli 2017 in einer vorzeitigen Auflösung des Camps durch die VeranstalterInnen aufgrund polizeilicher Behinderungen mündeten, könne gezeigt werden, dass rechtliche Unbestimmtheiten im Versammlungsrecht ein Einfallstor für lokale polizeiliche Deutungsmuster als primäre Entscheidungsgrundlage für den Umgang mit Protestcamps darstellen. So habe das Versammlungsrecht bei aktuellen hybriden Protestformen, bei denen öffentliche Meinungskundgabe und alltägliche, als privat gedeutete Praktiken nicht voneinander getrennt werden können, Schwierigkeiten, Erwartungssicherheit zu gewährleisten. Der Konflikt um die Genehmigung des antikapitalistischen Protestcamps zeige dies deutlich: So waren weniger die polizeilichen Gefahrenprognosen Gegenstand der juristischen Verhandlungen, sondern die Frage, inwiefern die Infrastruktur des Camps, insbesondere Schlafzelte sowie Veranstaltungen ohne direkten Bezug zum G20-Gipfel als Bestandteil der Meinungskundgabe zu bewerten seien und ob und inwieweit das Camp damit unter den Schutz der Versammlungsfreiheit falle. Die Rechtsunsicherheit aufgrund laufender Verfahren und eine uneinheitliche juristische Anerkennung von Campelementen als Protestbestandteile habe schließlich einen Handlungsspielraum für Unterbindungen des Camps seitens der Polizei eröffnet, welche das Camp vor allem als Rückzugsraum für Störer und damit als Gefahrenquelle beobachtete.
Insgesamt wurde geschlussfolgert, dass die polizeiliche Behandlung von Protesten nur angemessen verstanden werden könne, wenn sowohl übergreifende Entwicklungsmuster wie Militarisierung, Technisierung oder Präventionsorientierung als auch lokalspezifische Merkmale polizeilicher Praxis in ihrem Zusammenspiel reflektiert werden. Zudem seien auch verschiedene sachliche Handlungslogiken für die polizeiliche Praxis prägend und so lasse sich diese auch nicht nur aus rechtlichen Prinzipien ableiten. Gleichzeitig erscheint die Gipfelkonferenz aufgrund ihrer staatstragenden Funktion und ihrer TeilnehmerInnen als spezifisches Ereignis, welches die polizeiliche Praxis eher nach den Prinzipien einer Staatspolizei formiere, was demnach jedoch nicht für alle (politischen) Großveranstaltungen gelten müsse. Schließlich gelten diese komplexen Reflexionsverhältnisse ebenso für die Gestaltung von Protesten, was sowohl in der Bewegungsforschung als auch in der polizeilichen Praxis zu berücksichtigen sei. Die Diskussion soll in dem am 25.01.2019 am CMB stattfindenden workshop „Selektivität im Protest Policing II“ fortgesetzt werden.