Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass das Wherabouts-System zur Kontrolle der Athleten nicht gegen Article 8 der Konvention verstößt.
Doping control: whereabouts requirement does not breach Convention
In today’s Chamber judgment1 in the case of Fédération Nationale des Syndicats Sportifs (FNASS) and Others v. France (application no. 48151/11 and 77769/13) the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been: no violation of Article 8 (right to respect for private and family life) of the European Convention on Human Rights. aus dem Urteil und Begründung als pdf
Dazu ein paar Worte.
Die Begründung listet immer wieder auch den Aspekt der Gesundheit auf, den es mit den Kontrollen zu schützen gilt. Das allerdings halte ich für einen schlechten Grund bzw. prinzipiell einen guten, aber wenn man davon ausgeht, dass Leistungssport, wie der den es durch den WADA-Code zu schützen gilt, per se “ungesund” im Sinne einer ausgewogenen Belastung des Körpers ist, dann ist die Begründung echter Unfug und nicht vom Athleten her gedacht.
Es ist geradezu bevormundent, die Gesundheit schützen zu wollen, deren Grenzen die Athleten willentlich und freiwillig austesten, darüber hinaus gehen, für Gold, für einen Sieg, für Geld, und dann ihre Privatsphäre zu verletzen, um sie bevormundend zu kontrollieren.
Aus der Begründung:
With respect to the legitimate aim or aims of the interference, the Court observed that the “protection of health” was enshrined in the relevant international and national instruments which presented the prevention of doping as a health concern.
Die Begründung ist folgerichtig, denn auch die WADA verfolgt diesen Ansatz, aber es wird nicht besser, nur weil es am Anfang schon falsch war oder zumindest problematisch.
Und wenn man bedenkt, dass es sich in vielen Fällen um Berufssportler handelt, dann könnte man schlussfolgern, dass man auch andere Arbeitsnehmer derart zum Wohle ihrer Gesundheit kontrollieren dürfte. Eigentlich müsste daraufhin jeder Arbeitsbereich derart kontrolliert werden, wenn es, wie sie Richter betonen, um die Gesundheit geht.
Offen bleibt weiterhin allerdings, inwieweit die Privatsphäre Dritter beeinflusst werden darf? Denn, und das hat unsere Untersuchung gezeigt, gibt es eine Reihe von spill-over-Effekten durch das ADAMS und die Kontrollen, die über die Athleten hinausgehen. Wir arbeiten gerade an Publikationen und Vorträgen und stellen demnächst auch Ergebnisse daraus vor.
Hier könnt ihr ein paar Gedanken schon mal anhören, Vortrag bei der play the game 2017 in Eindhoven.
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