USA rücken von Vorratsdatenspeicherung ab

. F. James Sensenbrenner, Vorsitzender des “House Judiciary Committee”in den USA ließ durch einen Sprecher verlautbaren, dass er “ein solches Gesetz nicht verabschieden würde”. Ein solches Gesetz – das heißt in diesem Fall ein Gesetz zu einer Vorratsdatenspeicherung, denn während in Europa die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung trotz der Widerstände von Datenschützern und Bürgerrechtlern per EU-Richtlinie geregelt und die Umsetzung z.B. in Deutschland durch den Bundestag bereits beschlossen wurde, hat sich die USA bisher weiterhin für das Quick Freeze Verfahren entschieden.

Im Gegensatz zur “Data Retention” (Speicherung aller Daten um ggf. im Nachhinein einige Daten zu verwenden) setzt Quick Freeze darauf, dass bei einem konkreten Verdacht der Provider angehalten wird, die betreffenden Daten zu speichern. Obgleich nach dem 11.09.2001 die Datenschutzüberlegungen in den USA und die Sicherheitsgesetze kollidierten und z.B. der sogenannte “PATRIOT ACT” den Geheimdiensten weitreichende Befugnisse gibt, sind die USA in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung doch wieder ein Vorbild. Und sie scheinen es bleiben zu wollen.

“Legislation on this issue will not be introduced by Chairman Sensenbrenner, and he is not interested in considering any legislation like it,”

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