Author: twister

In Celle (Niedersachsen) geboren und mittlerweile in Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) ansässig, engagiere ich mich seit 2001 für Bürgerrechte und Datenschutz, wobei ich einen Großteil im Zuge meiner Tätigkeit für STOP1984 erledige. Weiterhin schreibe ich Artikel mit ähnlichen Thematiken für Telepolis (www.heise.de/tp)

Flugdatenübermittelung EU/USA: Rechtsgrundlage war nicht gegeben

Der EU-Gerichtshof hat heute (30. Mai 2006) entschieden, dass es keine Rechtsgrundlage für die Übermittelung von Flugdaten an die USA gibt. Das EU-Parlament war wegen der von Anfang an stark kritisierten, von den USA geforderten Flugdatenübermittelung, vor den EU-Gerichtshof gezogen.

Doch das Urteil mutet seltsam an, wenn es heißt:

Die EU-Kommission muss nun das Abkommen innerhalb des nächsten Monats kündigen. Die Kündigung wird in 90 Tagen wirksam, also bleibt das Abkommen bis Ende September wirksam.

Da der EU-Gerichtshof ja entschieden hat, dass es keine Rechtsgrundlage für das Abkommen gibt, wäre anzunehmen gewesen, dass das Abkommen mit sofortiger Wirkung als gekündigt gilt bzw. als nicht legitim und somit ab sofort außer Kraft tritt. Doch so kann die als ohne Rechtsgrundlage bezeichnete Datenübermittelung zumindest noch 90 Tage weiter stattfinden.

Mehr dazu im Artikel (Heise Newsticker).

USA rücken von Vorratsdatenspeicherung ab

. F. James Sensenbrenner, Vorsitzender des “House Judiciary Committee”in den USA ließ durch einen Sprecher verlautbaren, dass er “ein solches Gesetz nicht verabschieden würde”. Ein solches Gesetz – das heißt in diesem Fall ein Gesetz zu einer Vorratsdatenspeicherung, denn während in Europa die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung trotz der Widerstände von Datenschützern und Bürgerrechtlern per EU-Richtlinie geregelt und die Umsetzung z.B. in Deutschland durch den Bundestag bereits beschlossen wurde, hat sich die USA bisher weiterhin für das Quick Freeze Verfahren entschieden.

Im Gegensatz zur “Data Retention” (Speicherung aller Daten um ggf. im Nachhinein einige Daten zu verwenden) setzt Quick Freeze darauf, dass bei einem konkreten Verdacht der Provider angehalten wird, die betreffenden Daten zu speichern. Obgleich nach dem 11.09.2001 die Datenschutzüberlegungen in den USA und die Sicherheitsgesetze kollidierten und z.B. der sogenannte “PATRIOT ACT” den Geheimdiensten weitreichende Befugnisse gibt, sind die USA in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung doch wieder ein Vorbild. Und sie scheinen es bleiben zu wollen.

“Legislation on this issue will not be introduced by Chairman Sensenbrenner, and he is not interested in considering any legislation like it,”

Diskret oder diskreditierend? USA verzichten auf Big Brother Award 2006

Jedes Jahr wird in etlichen Ländern der sogenannte “Big Brother Award” verliehen. Der Negativpreis soll besonders neugierige Zeitgenossen (aka Schnüffler), Daten”kraken” und ähnliche “Freunde” der Öffentlichkeit vorstellen.

Traditionell wird der amerikanische Big Brother Award bei der Konferenz “Computer, Freedom and Privacy” (kurz CFP) verliehen, eine Veranstaltung, bei der unter anderem Simon Davies von Privacy International (einer britischen Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation) durch originelle Verkleidungen für die humoristische Einlage sorgte. Dieses Jahr aber war etwas anders bei der CFP 2006: denn einen Big Brother Award gab es nicht.