Vortrag: Kritik biologischer Prävention im Strafrecht

Eine kurzfristig, aber interessante Ankündigung: Am Donnerstag, 18.6. um 20.00 Uhr wird es einen Vortrag mit Diskussion über die “Kritik biologischer Prävention im Strafrecht” von Tobias Singelnstein und Stefan Krauth geben.

Die Veranstaltung findet im Nachbarschaftshaus Centrum, in der Cuvrystr
13 um 14.00 in Berlin statt.

Das vollständige Programm findet Ihr unter: http://www.sau.net.ms

Zur Kritik biologischer Prävention im Strafrecht

Studierende der Rechtswissenschaft lernten einst früh: keine Strafe ohne
Schuld, keine Strafe ohne Gesetz. Untertanen sollten ihr Verhalten am
staatlichen Befehl ausrichten und erst der hinreichend bewiesene Verstoß
gegen das Verbot rechtfertigt die Strafe. Kontrolle wird hierbei nicht
durch unmittelbaren äußeren Zwang, sondern durch die je eigenen Motive
der Handelnden gewonnen – und somit effizient.
Demgegenüber basiert Prävention auf der Logik der Wahrscheinlichkeit.
Bestraft wird danach nicht, wer einer rechtswidrigen Handlung überführt
wird, sondern wer als gefährlich gilt. Zur Abwehr drohender Gefahren
werden nicht nur Platzverweise erteilt und DNA Proben genommen, auch
werden Menschen aufgrund einer Gefahrenprognose für unbestimmte Zeit
‚weggesperrt‘. Die Referenten kritisieren das Präventionsdenken im
Strafrecht am Beispiel der gegenwärtigen Lieblingsspielzeuge
biologischer Verbrechenskontrolle: der DNA-Spur und der Hirnforschung.
Der formellen Subsumtion des Menschen unter das Strafrecht folgt die
reelle.

Tobias Singelnstein verfasste (zusammen mit Peer Stolle): Die
Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert
(2.Auflage:2008) und Stefan Krauth: Die Hirnforschung und der
gefährliche Mensch. Zu den Gefahren einer Neuauflage der biologischen
Kriminologie (2008).

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