Von den Tücken kriminalistischer Wunderwaffen

Viele werden sicherlich schon vom “Phantom von Heilbronn” gehört haben, einer Unbekannten, die verdächtigt wird, 2007 eine Polizistin in der gleichnamigen Stadt getötet zu haben. Nachdem im Laufe der letzten Jahre an mehr als 40 Tatorten anderer Straftaten DNA-Spuren der unbekannten Frau aufgetaucht waren, ging die Polizei davon aus, dass es sich um eine Serientäterin handelt. Zudem musste der Fall auch immer wieder dafür herhalten, Rufe der Kriminalisten-Lobby nach einer Ausweitung der strafprozessualen Vollmachten zur Erhebung und Speicherung von DNA-Profilen in der BKA-Datenbank zu rechtfertigen. Nun könnte sich die jahrelange Gespensterjagd allerdings als Farce herausstellen.

Wie Spiegel Online berichtete, prüfen die Ermittler inzwischen, ob vielleicht die zur Sicherung der Tatortspuren eingesetzen Wattestäbchen fremdverunreinigt waren. Skeptisch wurde man, als überraschenderweise bei der erkennungsdienstlichen Untersuchung der verbrannten Leiche eines 2002 verschwundenen Asylbewerbers die gleichen DNA-Spuren auftauchten.

Aber eine “Wunderwaffe” bleibt eine Wunderwaffe – gilt es doch nur sie richtig zu bedienen. Um Möglichkeit von Falschanalysen wegen Verunreinigungen auszuschließen, schlug ein Sprecher des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in den Stuttgarter Nachrichten umgehend vor:

Die Hersteller sollten den Packungen DNA-Merkmale der beteiligten Mitarbeiter als Code beilegen. Damit könnte diese Spur gleich ausgeschlossen werden.

Mal sehen was die Betroffenen davon halten. In der Schweiz zumindest verweigern sich Polizisten, die ja ebenfalls Verursacher von Fremdverunreinigung sein könnten, bisher standhaft einer Erfassung.

Das die Tendenz zur Ausweitung der Ãœberwachung immer auch ihre Ausnahmen kennt, zeigt sich auch an der jüngst vom Europäischen Parlament abgesegneten Aufnahme und Speicherung biometrischer Merkmale in Visa und das korrespondierende Visa-Informationssystem (VIS). Zwar sollen sogar selbst Kinder ab 12 Jahren erfasst werden, Staatsoberhäupter und Angehörige von Königshäusern sind allerdings ausgenommen. Wie hieß es doch so schön in Orwells “Farm der Tiere”: “Some animals are more equal …”

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