Die SPD/CDU-Koalition in Brandenburg hat gegen die Stimmen der Opposition eine umstrittene Novelle des Polizeigesetzes beschlossen, das den Einsatzkräften der Polizei weitreichende Befugnisse zur “Gefahrenabwehr” zugesteht. Kritiker sehen in diesem Gesetz eine weitere Aushöhlung der Grundrechte und melden zudem verfassungsrechtliche Bedenken an. Trotz sinkender Kriminalitätszahlen in Brandenburg verteidigt Innenminister Schönbohm die Novellierung mit dem Totschlagargument, dass alles getan werden müsse um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. So muss das “subjektive Sicherheitsgefühl” mal wieder als Steigbügelhalter für die Einführung bzw. Ausweitung von akustischer Wohnraumüberwachung, Handyortung, “vorbeugender Telefonüberwachung”, “anlassbezogener Kennzeichenfahndung”, Videoüberwachung usw. usw. herhalten. Auf der Grundlage eines nicht näher spezifizierten, geschweige denn irgendwie gemessenen Gefühls (aber wie will man “subjektive” Gefühle auch messen und objektive darstellen…) wird die Palette der Kontroll- und Ãœberwachungsmöglichkeiten ausgeweitet. Dieses perfide Spiel wird leider immer wieder von konservativen Politikern gespielt. Aber es funktioniert ja anscheinend auch immer wieder.