Ein Gericht in Hamburg hat entschieden, dass Videoüberwachung nur in eingeschränktem Maß (ndr.de) zulässig ist. Ob das hier nur ein besonderer Fall einer Anwohnerin ist oder das Urteil darüber hinaus Wirkung haben wird, wird sich zeigen. Da aber klar ist, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum vor allem eine politische Maßnahme ist, die nicht unbedingt so wirkt, wie verkauft, können wir davon ausgehen, dass auch weiterhin auf das Mittel zur Bekämpfung von allem Möglichen gesetzt wird.