Gesetz für mehr polizeiliche Ermittlungsbefugnisse

Richtig heißt das geplante Gesetz „Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“  und ist derzeit noch in der Beratug. Die AG Kritis hat bereits im April dazu ihre Einschätzung gegeben, hier im Zitat und als langer Text auf deren Seite.

Die Zusammenschau der drei zentralen Regelungskomplexe (automatisierte Datenanalyse, biometrischer Internetabgleich, Testen und trainieren) ergibt das Bild einer digitalen Überwachungsarchitektur, die weit über anlassbezogene Einzelfallermittlung hinausgeht und systematisch eine datengetriebene Beobachtungslogik gegenüber der gesamten Bevölkerung etabliert.

Hier die Seite des Innenministeriums: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/OESI3/ermittlungsbefugnisse-polizeiarbeit.html

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