Regelt die Videoüberwachung

Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte, hat Regeln entworfen, die helfen sollen die technischen Aspekte der Videoüberwachung von vornherein Datenschutztauglich zu machen. Das “Datenschutzprofil” dient der technischen Entwicklung und verlagert somit den Datenschutz bereits in die Techniologie selbst. Klingt neu, ist es aber nicht so richtig. Die Projektgruppe provet an der Uni Kassel forscht und arbeitet schon seit einiger Zeit zu Aspekten einer verfassungsverträglichen Technikgestaltung.

Mit der Technik ist es aber im Fall der Videoüberwachung nicht getan – abgesehen von der Frage, ob man Kameras will oder nicht, muss es Regeln für deren Betrieb geben – gleich ob privat oder öffentlich. Einige gibt es – vieles allerdings bleibt ungeklärt, vor allem bei öffentlichen Kameras. Und da müssten “Regeln” im eigentlichen Sinne ansetzen. Mehr als technische Profile brauchen wir politische Verfahrensregeln, die den Prozess von der Idee bis zur tatsächlichen Installation regeln und im zweifelsfall diese Idee auch das bleiben lassen, sollte eine Prüfung ergeben, es lohnt sich nicht – vor dem Fall. Eine Evaluation vorher, nicht nachher, wenn sich alles wieder zurechtbiegen lässt und keiner sagen will: das hat sich gar nicht gelohnt, hat aber Geld gekostet, nun wird’s auch weiter gemacht. Die negativen Auswirkungen und die weitreichenden Konsequenzen bestimmter Anlagen und Kameraskonstellationen haben wir noch nicht kennengelernt – man sollte bei Polizei und Politikern auch nicht unnötig Begehrlichkeiten wecken. Das so etwas nicht gewünscht wird, konnten die Grünen in Hamburg Ende 2005 erleben, als ihr Antrag in der Bürgerschaft lächerlich gemacht wurde, u.a. mit dem Argument: Datenschutz ist Täterschutz. Schützt also auch Peter Schaar mit seiner Initiative die Täter?

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