Wie die FAZ berichtet will Bayerns Innenminister Beckstein die durch das Maut-System erfassten Daten und Bilder u.U. auch zur Jagd auf Verbrecher nutzen. Die in dem Artikel geschilderten Fälle sind tragisch und scheinen eine solche Freigabe zu rechtfertigen … zumal sie auf der Autobahn selbst passiert sind… nur: die Begehrlichkeiten hören dort anscheinend nicht auf, sondern der Wunsch nach einer generellen Nutzung der Daten zur allgemeinen Verbrecherjagd ist durchaus da – wie die Aussagen des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern zeigen. Dieses ist ein typischer Funktionswandel einer Technologie, die – laut Bundesverkehrsministerium – ausschließlich zur Mauterfassung gedacht war, worüber sich trefflich streiten ließe.
Auch der Innen-Experte der SPD Dieter Wiefelspütz spricht sich in der Netzzeitung deutlich für eine weitergehende Nutzung aus:
Es sei «fachlich nicht verantwortbar», dass angesichts des «zugemauerten» deutschen Mautsystems schwerste Verbrechen wie Mord möglicherweise ungestraft blieben, sagte Wiefelspütz der Netzeitung. «Das sollten wir so rasch wie möglich korrigieren.»
Datenschutz vor Verbrecherschutz oder doch Verbrechensbekämpfung vor Datenschutz. An einzelnen Fällen lässt diese grundlegende Frage im Umgang mit solchen Daten sicherlich nicht beantworten – so tragisch jeder einzelne auch ist. Es ist etwas billig bei jeder Gelegenheit zu versuchen mit tragischen Einzelfällen Datenschutzbestimmungen aufzuweichen. Eine sachlichere und grundlegendere Debatte über die bekannten Standpunkte hinaus scheint von Nöten – auch was die Nutzung von Technologie im Einzelnen angeht.