Um einmal den Blick auf das zu lenken was auch zum Thema Überwachung und Kontrolle fällt, bietet der Hamburger Justizsenator eine gute Möglichkeit. Er will den Strafvollzug verschärfen, den offenen Vollzug zurückfahren und wieder mehr verwahren. Er spricht dabei von einem Schutzbedürfnis der Bevölkerung, dass eben so schwamming, wenn gar tatsächlich gestört sein mag, wie das vielbemühte subjektive Unsicherheitsgefühl im Falle der Videoüberwachung landauf landab.
“Wir haben einen Perspektivwechsel vollzogen und das Schutzbedürfnis der Bevölkerung als wichtigstes Vollzugsziel vorangestellt. Das alte Gesetz war zu täterorientiert”, sagte Lüdemann. Ein offener Vollzug werde es nur noch für Gefangene geben, die “deutlich zeigen, dass sie an einer Resozialisierung interessiert sind”, so der Justizsenator. Die abzusitzende Strafe dürfe dabei nicht höher als zwei Jahre sein. Außerdem müssten die Häftlinge “ausreichend dargelegt haben, dass sie nicht suchtgefährdet sind”. Opfer von Straftaten wiederum sollten das Recht haben, über Entlassungstermin und Vollzugslockerungen informiert zu werden. (NDR Online)
Mir schwant, hier sollen künftig gar die Opfer selbst wieder mit über Strafen und Vollzug bestimmen – das wäre eine fatale Abkehr von unserem Rechtssystem, die diese Art der Justiz aus gutem Grund dem Staat übertragen hat und nicht dem Mob. Die Tendenzen sind aber klar erkennbar, nicht nur hier, sondern auch in den Veränderungen der Strafen, des Straßmaßes und der oft vorrausschauenden Kontrolle, die Kriminalität am liebsten durch ein Verwahren auf Verdacht ausschalten würde. Das ist zwar eher strikte Kriminal-Soziologie, aber dennoch Teil von Ãœberwachung und Kontrolle jenseits von Datenschutz und Technologie. Kritiker sehen darin eher einer Verschlechterung der Haftbedingungen mit langfristigen Konsequenzen: ” Eine Verschärfung ist für die meisten Gefangenen schädlich”.