BGH entscheidet – Polizisten dürfen nicht hacken

Nach einigem Hin und Her hat nun der BGH entschieden: Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Die Polizei wollte mit “Trojanern” Online-Durchsuchungen auf Computern bei Verdächtigen durchführen. Da die rechtliche Grundlage völlig ungeklärt war, musste nun der BGH eine Grundsatz-Entscheidung dazu fällen, nachdem die Bundesanwältin gegen eine erstmalige negative Entscheidung des Gerichtshofes einen Widerspruch eingelegt hatte. Die taz berichtete bereits vor einiger Zeit darüber (Festplatten im Visier).

Da Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) aber großes Interesse an der neuen Ermittlungsmaßnahme hat, dürfte er alsbald eine Ergänzung der Strafprozessordnung fordern, die Online-Durchsuchungen ausdrücklich erlaubt. Geld für die Entwicklung von Hacker-Software ist bereits im Bundeshaushalt vorgesehen: zwei Personalstellen, 225.000 Euro Sachkosten und 200.000 Euro einmaliger Investitionsaufwand für neue Hardware.

Eine gesetzliche Grundlage hat das Land Nordrhein-Westfalen jüngst bereits für seinen Landesverfassungsschutz geschaffen. Der darf seit Januar heimlich auf Computer-Festplatten zugreifen und ist damit bundesweit Vorreiter. Die Mülheimer Autorin und taz-Bloggerin Bettina Winsemann (“Twister”) glaubt jedoch, dass die gesetzliche Regelung zu weit geht und will deshalb mit ihrem Anwalt Fredrik Roggan Verfassungsbeschwerde einreichen

Es gibt also gute Gründe für Firewalls, Betriebssysteme, die keine .exe.Dateien öffnen wollen/können und einfach einen vorsichtigeren Umgang mit dem Schrott, der über das Netz täglich in unsere Mailboxen platzt. Die Begehrllichkeiten auf alllen Gebieten wachsen – hier eher still und leise, bei der Videoüberwachung inzwischen immer lauter. Es lohnt sich auch auf diese trockenen rechtlichen Scharmützel zu schauen, denn die Innenpolitiker und mit ihnen die Polizei arbeiten beharrlich, still, aber effektiv an der steten Aushöhlung der Privatsphäre und unserem Datenschutz. Ãœberwachung wird alltäglich – ohne das wir es immer als solche empfinden. Dass die Polizei auf die Methoden ihrer langjährigen Opponenten aus der Hackerszene setzt, ist konsequent und zeigt ihren Willen proaktiv tätig zu werden und nicht immer den Entwicklungen hinterher zu laufen – fragt sich nur mit welchen Folgen und Konsequenzen für Computernutzer und die Demokratie. Gespannt warten wir wie es weitergeht, denn das Ende der Initiative kann das noch nicht gewesen sein.

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