Rezension: Staat und Sicherheitsgesellschaft

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Jens Puschke und Tobias Singelnstein: Der Staat und die Sicherheitsgesellschaft. Springer VS, 2018.

von Kilian Dorner, Berlin

“Freiheitsrechte müssen aktuell zurücktreten, um künftige Gefahren zu verhindern und Sicherheit zu garantieren”

Für Ihren Sammelband1 “Der Staat und die Sicherheitsgesellschaft“ erheben die Herausgeber Jens Puschke und Tobias Singelnstein den Anspruch, “verschiedene Facetten [des] Verhältnisses von Staat und Sicherheitsgesellschaft anhand von Veränderungen in den zurückliegenden zwei bis drei Jahrzehnten” (2018: VIII) zu beleuchten. Das gelingt ihnen und den beitragenden AutorInnen in weiten Teilen – zumindest in Bezug auf juristische Aspekte.

Ausgehend von der These, der Staat sei am “massiven Bedeutungszuwachs individueller, bürgerlicher Sicherheit” durch die “Herstellung zunehmender Sicherheitsbedürfnisse” beteiligt und zugleich “eine wesentliche Instanz, die diese Bedürfnisse befriedigen” könne, attestieren die Herausgeber dem Staat in der Sicherheitsgesellschaft “ein widersprüchliches [Rollen]Bild” (2018: VII). Angesichts der sich verändernden Herausforderungen seien verschiedene Analysen staatlicher Reaktionen zu beobachten: Rückzug, Veränderung der staatlichen Rolle und der Staat als letzte Machtinstanz (ebd. VIIf.). Ausgehend von dieser knappen Diagnose formulieren die beiden die Ziele Ihres Sammelbandes: Die eingangs erwähnte Beleuchtung der Facetten, das Herausheben von Widersprüchen, die Vereinigung grundlegender wie aber auch detaillierter Beiträge und die Verknüpfung theoretisch-analytischer wie auch empirischer Forschung. Sie präsentieren der/dem LeserIn drei Gruppen von Beiträgen: “eine grundlegende analytische Perspektive”, die in Angesicht “der jüngeren Veränderungen im Bereich der Sicherheitsproduktion” nach der Rolle des Staates fragt, eine Gruppe die konkreter Fragen nach “Aspekte[n] dieser Entwicklungen in den Blick nimmt” und eine dritte Gruppe, die speziell auf “Strafrecht und Kriminalisierung als einen spezifischen Teilbereich staatlicher Sicherheitsproduktion” eingeht (vgl. ebd. VIII). Ich folge in dieser Rezension der Gruppierung der drei Kategorien und werde dennoch jeweils auf einzelne Beiträge eingehen. Nachdem ich die drei Teilbereiche betrachtet habe, werde ich eine Einschätzung abgeben ob den Herausgebern und AutorInnen dieses Ziel geglückt ist. Das ist es meines Erachtens, wenngleich auch der Fokus auf rechtswissenschaftliche Perspektiven Lücken lässt.

Im ersten Abschnitt des Buches werfen Kreissl, Pile/Fisahn und Zabel grundlegende Blicke auf das Verhältnis von Staat und Sicherheitsgesellschaft. Reinhard Kreissl gibt dabei einen umfassenden Überblick über Probleme des Staates durch die “Entgrenzung von Sicherheit” (2018: 6). Es gelingt dem Autor dabei sehr gut, seine Thesen durch auch aktuelle Beispiele zu untermauern, so etwa mittels des in jüngster Vergangenheit auffälligen populistischen Rechtsruck in Europa und der Welt. Es handelt sich bei diesem Artikel um eine politikwissenschaftlich-theoretisch gelungenen Auseinandersetzung mit der Zwickmühle des Staates, in der er sich bezüglich seiner Aufgaben und Fähigkeiten sieht. Der Autor hebt dabei den “epochalen Trend zu einem sicherheitsgesellschaftlichen Kontrollregime” gut hervor und untermauert ihn empirisch (ebd. 3). Dabei neigt er allerdings zur Wiederholung bereits gut fundierter Prämissen und/oder Beispiele. In Anbetracht dessen gerät potentiell auch der Schluss und normativ gestaltete Kernpunkt des Artikels ein wenig knapp. Die vom Autor vorgeschlagene Umorientierung des Leitbildes des modernen Staates hätte gerne mehr Platz im Artikel einnehmen können. So wäre es möglich gewesen, diese und auch weitere normative Schlussfolgerungen ausführlicher zu begründen. Trotz dieses Punktes ist dieser Beitrag sehr lesenswert vor allem für diejenigen, deren Interesse die Veränderung des Staates in der modernen Sicherheitsgesellschaft ist. Während Kreissl zwar durchaus autoritäre Züge des modernen Sicherheitsstaates anspricht, unternehmen Kadriye Pile und Andreas Fisahn den Versuch zu zeigen, dass dieser Sicherheitsstaat ein “mehr oder weniger stark ausgeprägter Bestandteil” diverser Staatsformen wie “autoritärer Staat, Faschismus, libertärer Rechtsstaat, plurale Demokratie, gelenkte und exkludierende Demokratie” ist (2018: 33). Ob zwischen diesem und dem vorherigen Beitrag ein Zusammenhang besteht, bleibt dabei unklar. Die Autoren zeigen in Kürze und gut verständlich Grundzüge autoritärer und faschistischer Staaten auf, um diese dann mit Eigenschaften des Sicherheitsstaates abzugleichen. Die von ihnen dabei präsentierte Analyse des Sicherheitsstaates als ein Konstrukt, das “durch Ein- oder Beschränkungen von Rechtsstaat und Demokratie charakterisiert wird” ist plausibel (ebd. 37). Auch die Synthese der Analyse von Sicherheitsstaat auf der einen und “Charakteristika autoritärer Herrschaft” auf der anderen Seite ist nachvollziehbar und zutreffend (ebd. 41). Diese Synthese halten die Autoren aber recht knapp und eher aufzählend fest, wodurch teilweise ein roter Faden fehlt und die Synthese der vorherigen Abschnitte knapp gerät. Fraglich ist aber auch, warum die Autoren das Verhalten der EU gegenüber Mitgliedsstaaten einzig als autoritär wahrnehmen und die Funktion der EU als normative Macht nicht in Betracht ziehen, wenn sie anhand des autoritären Verhaltens der europäischen Gemeinschaft eine neue Art des autoritären staatlichen Verhaltens identifizieren. Gleiches gilt für die Identifizierung der Rolle der EU in Anbetracht populistischer oder faschistischer Bewegungen. Abgesehen von einem nicht immer gelungenen Übertrag auf die EU handelt es sich um einen Artikel mit einer sehr gelungenen Analyse und Synthese des Konstruktes Sicherheitsstaat. Zuletzt widmet Benno Zabel mit der Betrachtung des Paradox der Prävention einem in der Sicherheitsforschung zentralen Problem einen Beitrag. Für dieser Forschung fernstehende Personen erklärt er dabei grundlegende Begriffe gut, gerade das Präventions-Paradox. Der stetig mit “neuen Gewährleistungskompetenzen” ausgestattete Staat, der diese Notwendigkeit eben dadurch erhalte, “immer neue Gefahren- und Verunsicherungsszenari[en] im Bewusstsein [zu halten], gleichzeitig aber [deren] Beherrschbarkeit in Aussicht” zu stellen, steht dabei durchaus im Zusammenhang mit den zuvor besprochenen Beiträgen. Bei hoher Komplexität ist Zabels explizite Formulierung von Thesen zur Zusammenfassung löblich aber auch notwendig. Im Gegensatz zu den zuvor besprochenen Beiträgen reichert er seinen Beitrag auch wenig mit empirischen Beispielen an. Sein Brückenschlag zum Recht ist durchaus geglückt und leitete damit auch sinnvoll an die folgenden, konkretisierenden Beiträge des Sammelbandes weiter.

Diese Konkretisierungen nehmen entsprechend mit einem Fokus auf das Recht zunächst (rechts)politische Prozesse im Rahmen der sicherheitsgesellschaftlichen Veränderungen des Staates in den Blick. Sylvia Kühne und Christina Schlepper zeigen in einem – sich teilweise inhaltlich fast kriminalromanhaft darstellenden – Artikel die Wandelung politischer und rechtlicher Dynamiken. Ihr Praxisbezug ist dabei die Durchsetzung des biometrischen Ausweises. Der Artikel könnte zwar theoretisch sinnvoller fundiert sein, was vor allem wegen der vorhandenen guten Ansätze schade ist. Da es sich hierbei in weiten Teilen um die Nachzeichnung geführter Debatten und Aufdeckung politischer Agenden handelt, neigt der Beitrag in Teilen zur Ideografie. Da die Autorinnen mit ihrer Analyse der Realität der Integration einer Sicherheitstechnologie in den Alltag der BürgerInnen treffend nachfühlen und dadurch die Aushandlung der “interpretative[n] Flexibilität [der Technologie] in techno-politischen Diskursen strategischer Akteure” (2018: 79) aufzeigen, wäre zudem eine stärkere Verknüpfung dieses Beitrages mit dem ersten Abschnitt des Sammelbandes wünschenswert gewesen. Die von den Autorinnen gezeigte Wandlung der Interpretation der Mächtigkeit der biometrischen Merkmale in Ausweisdokumenten wird durch eine erwähnenswerte Diskussion des Diskurses um Sicherheitstechnologien abgeschlossen. Inhaltlich schließt Lars Ostermeier mit der Vorstellung eines neuen Forschungsprogramms zur empirischen Untersuchung “von Prognosetechnologien” (2018: 101) nahezu nahtlos an. Dabei stellt er einleitend sehr gut die problemhafte “Trennung zwischen Technologien und Gesellschaft” (ebd. 103) heraus, die in Mythisierung oder Verharmlosung von Technologien münde und begründet damit die Notwendigkeit, entsprechende Entwicklungen näher zu erforschen. Er rückt damit ein überaus aktuelles Programm auf den Plan. Der von ihm dabei vorgeschlagene technografische Ansatz scheint dabei geeignet zu leisten, was der Autor fordert. Durch die von ihm im empirischen Teil des Artikels gewählten Praxisbeispiele – Algorithmen zum predictive policing – untermauert er zudem die Notwendigkeit eines neuen Forschungsfeldes glaubhaft. Von diesem Bereich der Technologisierung und Digitalisierung von Sicherheit weg und hin zum Regieren bei oder mittels Unsicherheit bewegt sich Fabien Jobard in seinem Beitrag. Seine Betrachtung des Ausnahmezustandes in Frankreich ist eine umfassende Untersuchung der Verwendung desselben und dessen Folgen für vor allem die Bevölkerung. Teilweise wäre dabei eine weitere Differenzierung des Autors zwischen Zweck – v.a. Terrorbekämpfung – und tatsächlicher Verwendung – etwa dem Unterdrücken von Gewerkschaftsdemonstrationen – angemessen, um normative Aspekte des politischen Instruments weiter hervorzuheben. Dabei lässt der Autor die von ihm aufgeworfene und höchst interessante Frage nach der Normalisierung des Ausnahmezustandes (vgl. 2018: 145) offen. Zudem wäre ein Bezug auf die Artikel Kreissl und Pile/Fishan aus dem Sammelband eine Bereicherung für den Artikel. Trotz dieser Kritik stellt der Autor die Entwicklung des Ausnahmezustandes, dessen Verwendung und dessen Folgen exzellent dar. Sprach Jobard noch die Heroisierung der Polizei an (vgl. ebd. 145), so wirft Hartmut Aden einen genaueren Blick auf die Rolle von Polizei und Verfassungsschutz in Deutschland. Dabei arbeitet der Autor die realen Konsequenzen positiven Rechts sehr gut aus. Ebenso ist ihm die De- und Rekonstruktion der “Referenz an den Staat und ihre praktischen Auswirkungen aus einer transdisziplinären […] Perspektive” sehr gut gelungen (2018: 149). Dabei setzt er vielleicht manchmal zu viel Hintergrundwissen voraus, etwa bei der Beschreibung von Aufbau und Aufgaben der Polizeibehörden. Zudem ist die Darstellung der Staatsaufgaben (vgl. ebd. 105-152) recht klassisch gehalten und lässt damit wenig Raum für neue Interpretationen. Mit der Wahl des Fallbeispiels des NSU präsentiert Aden zum Schluss seines Beitrages ein geeignetes Praxisbeispiel um die Defizite des Staatsschutzes aufzuzeigen, seine normativen Schlussfolgerungen daraus wären in einer breiteren Darstellung sicherlich auch interessant (vgl. ebd. 162-164). Wie schon zuvor Zabel leitet Jobards Artikel zu einer weiteren Konkretisierung der Beiträge hin, in diesem Fall zu einer Verfestigung der rechtlichen Perspektive.

Bernd Belina baut auf einem sehr sauber und klar dargestellten theoretischen Fundament eine Analyse der “Perioden der Kriminalisierung im und durch den (west-)deutschen Staat” auf (2018: 171). Zwar bleibt gerade die Referenz auf die kritischen Theorien von vor allem Harvey teilweise ein wenig unhinterfragt (vgl. ebd. 172-174), dennoch liefern sie eine gute Basis für die nachfolgende Darstellung der Perioden. Die Darstellung der Periode “Ordoliberalismus vs. ‘Kommunismus'” bleibt dabei in Anbetracht ihrer Relevanz und Wegweiserfunktion bis heute stellenweise knapp (vgl. ebd. 175-177). Es lässt sich fragen, ob der Schnitt zwischen dieser und der nachfolgenden Periode zu früh angesetzt wird – Mitte der 1960er – die nachfolgende Darstellung der zweiten Periode rechtfertigt diesen aber. In der aktuellsten Periode – dem Post-Neoliberalismus – wäre mehr Bezug auf aktuelle Entwicklungen wie die AfD und andere populistische Parteien und Bewegungen eine Bereicherung gewesen (vgl. ebd. 185-187). Zuletzt zeigt sich aber, das nicht nur die Nutzung, sondern auch die Wahl des theoretischen Hintergrundes sehr gut war. Die vorgelegte marxistische Analyse der Perioden der Kriminalisierung zeigt sowohl “die Leistungsfähigkeit” des Ansatzes wie auch den empirischen Zusammenhang von “Ökonomie, Politik und Ideologie bzw. Hegemonie” und Kriminalisierung. Beatrice Brunhöber knüpft inhaltlich bei der Betrachtung des Wandels des Strafrechts “mit Blick auf Verhaltensvorschriften im Strafrecht” (2018: 193) daran an. Innerhalb der vom Strafrecht klassisch unterschiedenen Kategorien der repressiven und präventiven Maßnahmen stellt sie eine Wandlung des Strafrechts weg vom repressiven und hin zum präventiven Strafen dar. Für Personen ohne rechtswissenschaftlichen Hintergrund ist diese Konkretisierung teilweise schwer nachzuvollziehen. Dennoch zeigt die Autorin überzeugend, dass “([d]er Wandel des Strafrechts [..] kein Trend zur Gefahrenabwehr mit den Mitteln des Strafrechts [ist]. Es ist vielmehr ein Trend zur Risikosteuerung durch Strafrecht” (ebd. 211). Allerdings wäre eine Ausformulierung einer Skizze der von ihr vorgeschlagenen zu entwickelnden „normative[n] Schranken für risikosteuernde Strafvorschriften“ wünschenswert (ebd.). Gerade aus der Perspektive anderer Wissenschaften, etwa der Politik- und Sozialwissenschaft und insbesondere der Sicherheitsforschung wäre hier eine gute Ergänzung zu sehen. Nichtsdestotrotz demonstriert die Autorin sehr gut die in den ersten beiden Artikeln des Sammelbandes dargestellte Entwicklung des Staates am Beispiel risikosteuernden Strafrechts. Fokussierter und zugleich Disziplinen-offener stellen Bernd Dollinger, Dirk Lampe und Henning Schmidt-Semisch eine fast analoge Wende im Jugendstrafrecht und den Diskurs über dieses dar. Während sie dabei Parlamentsdebatten auf deren (Grund-)Tenor hin untersuchen, entgegnen sie diesem Tenor oft mit Erkenntnissen aus der Forschung. An einigen Stellen wäre dabei eine Ausführung der akademischen Kritik am Vorgehen der PolitikerInnen eine gute Ergänzung. Der von den Autoren unternommene Bezug auf den Sicherheitsstaat ist dabei gut aber knapp (vgl. 2018: 236f.). Der Beitrag zeigt aber ergänzend zum Beitrag von Kühne und Schlepper, Jobard, Belina und Brunhöber eine weitere durch die Sicherheitsgesellschaft, respektive den Sicherheitsstaat, entstehende Kontingenz. Klang in den vorherigen Beispielen öfter Terrorismus als mehr oder minder Randnotiz auf, betrachten Jens Puschke und Jannik Rienhoff das konkrete Verhältnis von Terrorismus und Strafrecht. Sie liefern in ihrem Beitrag eine fundierte und harte Kritik der “Terrorismusbekämpfung durch das Strafrecht” (2018: 243). Nach der sehr guten Fundierung des kritisch-materialistischen Staatsverständisses anhand praktischer und nachvollziehbarer Beispiele, zeigen die beiden auf, das und warum “Terrorismusbekämpfung durch das Strafrecht als ein kriminalpolitisches Projekt eines […] Hegemonieprojektes von Sicherheit verstanden [werden kann], dessen Dominanz Freiheitsansprüche zurücktreten lässt” (ebd. 245). Die Überleitung von der großartig dargelegten Theorie hin zur Praxis ist den Autoren leider zu knapp geraten. An späterer Stelle verarbeiten die Autoren aber ihre theoretische Grundlegung sehr gut: Die Durchsetzung des Terrorismusstrafrecht durch die “Anknüpfung zweier hegemonialer Diskurse” (ebd. 255) stellen die Autoren mehr als überzeugend dar.

Beim Blick auf die Ansprüche der Herausgeber ist es in diesem Sammelband durchaus gelungen, facettenreich die Wandlung, Probleme, Funktionsweise und Widersprüchlichkeit des Staates in Angesicht der Probleme und Herausforderungen denen er sich gegenübersteht zu erfassen. Es wäre wünschenswert gewesen, den gesetzten Fokus auf rechtswissenschaftliche Themen schon im ersten Abschnitt mehr zu forcieren. Zudem muss kritisiert werden, dass durch diesen Fokus und durch eine meist mindestens eurozentristische Perspektive Teile der (Staaten-)Welt bei der Betrachtung außen vor bleiben. So wäre etwa gerade in Hinblick auf die Verortung des Sicherheitsstaates im Ensemble diverser Staatsformen auch ein Blick auf das Verhältnis autoritärer Staaten und der Sicherheitsgesellschaft aus wissenschaftlicher Perspektive interessant gewesen. Zudem fehlt oft ein Blick auf internationale Wandlungen und manche Artikel könnten aus ihren Erkenntnissen gerne normative Folgerungen entwickeln. Von diesen Punkten abgesehen liefert der Sammelband Einblicke in die Sicherheitsgesellschaft und Sicherheitsstaat, in Veränderungen und vor allem rechtliche Wandlungen. Die Gruppen der Beiträge und auch die Beiträge selbst attestieren meist normativ gesehen kein wünschenswertes Bild der aktuellen Lage, wissenschaftlich objektiv betrachtet leisten sie das aber umfassend, fundiert und klar.

1 Das Zitat im Titel ist Puschkes und Riehnhoffs Beitrag aus dem Sammelband entnommen (2018: 255).

Alle verwendeten Zitate stammen aus dem Sammelband.

Kilian Dorner, Berlin