So klar scheint die Lage bei der kürzlich durchgeführten Massenüberprüfung von Kreditkarten doch nicht zu sein – immer hin so unklar, dass sich nun drei Kläger gefunden haben, um die ihrer Meinung nach rechtswidrige Überprüfung ahnden zu lassen. Das die Verdächtigen nach der Fahndung geständig waren, ist gut und ein Erfolg, die Frage ist wie viel Recht gebrochen werden darf, um einen solchen Erfolg zu erziehlen und welche möglichen Begehrlichkeiten damit eventuell geweckt werden.
Da kein konkreter Anfangsverdacht vorgelegen habe, handele es sich um eine Rasterfahndung, für die ein richterlicher Beschluss hätte vorliegen müssen. “Im Grunde war es eine Art outgesourcte Rasterfahndung, die die Kreditkartenunternehmen für die Polizei übernommen haben”, sagte Vetter (einer der Kläger Anm. d. Verf.)
Offensichtlich gibt es dazu aber auch noch andere Meinungen und Kommentare. Das Thema wird uns also bestimmt noch eine Weile begleiten..