Gericht beschneidet Kameraüberwachung in Hamburg

Die Welt berichtet über den Sachverhalt:

Die zwölf auf dem Kiez installierten Kameras sind ferngesteuert. Sie lassen sich aus dem Polizeipräsidium oder der Davidwache schwenken. Ebenso ist es von dort möglich, die Zoomfunktion zu bedienen. Somit lassen sich mit der Kamera ebenfalls private Bereiche erfassen. Den Richtern langt es nicht, dass der Monitor sich schwarz schaltet und die Datenspeicherung gestoppt wird, wenn die Kamera ins Private späht. Es fehle die gesetzliche Grundlage für den Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Überwachung, wie sie auf der Reeperbahn möglich ist, entspricht nicht dem Gesetz. Sie sei nur zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulässig. Zudem bedürfe sie einer richterlichen Anordnung. Nur in Ausnahmen, wenn Gefahr im Verzuge ist, könne der Kameraeinsatz ohne Genehmigung eines Richters erfolgen. Die Anordnung sei aber umgehend nachzuholen.

Eigentlich bedarf es keinen Kommentars – nur, dass jegliche Diskussion in der Vergangenheit zeigt, wie berechtigt die Kritik war und wie unzugänglich die Beteiligten trotz aller Beteuerungen geblieben sind. Mehr noch, ihnen schien es egal zu sein, es richtig zu machen, solange sie nur mit den Kameras einen kurzfristigen Imagegewinn erlangen konnten.

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