Volkszählung 2010

Die nächste Volkszählung kommt bestimmt … voraussichtlich 2010/2011 und im EU-Rahmen. Anl. eine BMI-Presseerklärung zum entsprechenden Grundsatzbeschluss der Bundesregierung vom heutigen Tage.

Gruß

Helmut

Internetredaktion des Bundesministerium des Innern
Pressemitteilung
Publiziert am 29. Aug 2006

Themen: Europa / Internationales, Moderne Verwaltung, Innenpolitik


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BMI Pressemitteilung: Deutschland beteiligt sich mit einer registergestützten Zählung an der kommenden Volkszählungsrunde der EU 2010/2011
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Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass sich Deutschland an der 2010/2011 anstehenden nächsten EU-weiten Volkszählungsrunde mit einem so genannten registergestützten Verfahren beteiligt. Der Kabinettbeschluss ermöglicht, dass die erforderlichen methodischen und organisatorischen Vorarbeiten für die gesetzlichen Regelungen mit den statistischen Ämtern vorangetrieben werden können und die Abstimmungen mit den Bundesressorts sowie den Ländern und Kommunen zur Vorbereitung der Gesetzentwürfe beginnen.

Dazu erklärt Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble: “Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts für den registergestützten Zensus sind die Weichen dafür gestellt, dass die nächste Volkszählung in Deutschland im Rahmen der EU-weiten Zensusrunde aufgrund einer modernen Verfahrensmethode erheblich belastungsärmer für die Bürgerinnen und Bürger sowie insgesamt kostengünstiger durchgeführt werden kann. Dieses war bereits im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 zwischen CDU / CSU und SPD vereinbart. Mit einem solchen Zensus lassen sich Grunddaten in der erforderlichen Qualität gewinnen, wie sie für Planungen und Entscheidungen insbesondere der öffentlichen Verwaltung benötigt werden. Dies ist eine lohnende und gebotene Investition, da ungenaue und unzuverlässige Daten zu kostspieligen Fehlplanungen und Fehlentscheidungen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft führen könnten.”

Der registergestützte Zensus besteht aus einer Registerauswertung, die durch unmittelbare Erhebungen ergänzt wird. Bei der Registerauswertung wird insbesondere auf Daten aus den Melderegistern sowie den Registern der Bundesagentur für Arbeit zurückgegriffen. Die ergänzenden unmittelbaren Erhebungen bestehen aus einer postalischen Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer und -verwalter sowie Stichprobenerhebungen in der Form von Interviews in ausgewählten Gebäuden. Durch dieses moderne, registergestützte Verfahren können im Vergleich zu einer traditionellen Volkszählung erhebliche Kosten bei Bund, Ländern und Gemeinden vermieden werden. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes würde eine traditionelle Volkszählung heute im wiedervereinigten Deutschland ca. 1,4 Mrd. Euro kosten; bei einem registergestützten Zensus dürften die Kosten bei rund 450 Mio. Euro liegen.

Ein neuer Zensus ist erforderlich, weil die seit der letzten Volkszählung im alten Bundesgebiet im Jahre 1987 fortgeschriebenen Grunddaten zur Bevölkerung sowie über Gebäude und Wohnungen im Laufe der fast zwanzig Jahre immer ungenauer und immer unzuverlässiger geworden sind. Er wird im Rahmen der von der EU für die Jahre 2010/2011 vorgesehenen nächsten europaweiten Zensusrunde stattfinden, zu der alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet sein werden.

Gleichzeitig hat das Kabinett das Bundesministerium des Innern beauftragt, bis zum Ende des ersten Quartals 2007 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die gesetzlichen Grundlagen für die organisatorischen Vorbereitungen des registergestützten Zensus 2010/2011 schaffen soll. Das Vorschaltgesetz dient zur organisatorischen Vorbereitung des kommenden Zensus. So ist der Aufbau eines Adressenregisters aller Gebäude mit Wohnungen erforderlich, damit streng zweckgebunden die Gebäude- und Wohnungszählung sowie die Vollzähligkeitskontrolle der Datenlieferungen aus den Registern und Stichprobenerhebungen erfolgen können. Im eigentlichen Zensusgesetz, für das ein Gesetzesbeschluss bis Ende 2008 angestrebt wird, werden dann Art und Umfang der zu erhebenden Merkmale sowie die Durchführungsmodalitäten des Zensus festgelegt.

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