noch mal Rasterfahndung
Jochen Bittner von der Zeit sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einen Fehler, da wir jetzt noch weniger wissen, ob wir tatsächlich Ziel terroristischer Anschläge werden können oder nicht… einen Punkt im Besonderen finde ich hierbei diskussionswürdig…
In einem Punkt muss man den Richtern ganz ausdrücklich widersprechen. Eine Rasterfahndung stellt keinen Grundrechtseingriff “von erheblichem Gewicht” dar. Er ist vielmehr von geringem Gewicht, weil, wie die Richterin Haas in ihrem Sondervotum schreibt, “nur solche Daten erfasst werden, die bereits vom Betroffenen offenbart und in Dateien mit seiner Kenntnis gespeichert” wurden.
Haben die Menschen denn tatsächlich Kenntnis von all den Daten, die über sie gespeichert werden? Was ist vernetzt und was nicht.. wo sind die Grenzen zwischen privaten Datenbeständen und staatlich erhobenen? Wer kontrolliert das wirklich… ? Eine solche Aussage ist leichtfertig. Darauf kann keine Argumentation für oder gegen die Rasterfahndung aufbauen.
In diesem Zusammenhang ist das Spezial der Zeit zum Thema Terrorismus sehr lesenswert.
26. May 2006 - 11:25 owl content
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1. AStA | 26. May 2006 um 16:00
Es spielt doch auch keine Rolle ob ich tatsächlich in die Speicherung meiner Daten in einer Datenbank aller Studenten einer Hochschule eingewilligt habe. Weil ich dann nämlich auch nur dieser Speicherung zugestimmt habe und nicht einer Verknüfpung mit der Schufa, meiner Lieblingsbank, einem Software-Riesen oder halt dem LKA - zwecks Rasterfahndung. Und genau das ist doch der Punkt, an dem das informationelle Selbstbestimmungsrecht verletzt wird. Ich stimme der Speicherung meiner Daten zu einem bestimmten Zweck zu und nicht aller vielleicht mal irgendwann in Betracht kommenden Zwecke.
Tolle und informative Seite!
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