Rasterfahndung verfassungswidrig!
Es gibt doch auch noch gute Nachrichten und den Genuss später Genugtuung: die Rasterfahndung wie sie nach dem 11. September praktiziert wurde ist verfassungswidrig.
tagesschau.de, 23. Mai 2006
Pressemitteilung des Bundesverfassungesgerichtes
23. May 2006 - 08:50 owl content
Writing a comment
Trackback | RSS feed