Rasterfahndung verfassungswidrig!

Es gibt doch auch noch gute Nachrichten und den Genuss später Genugtuung: die Rasterfahndung wie sie nach dem 11. September praktiziert wurde ist verfassungswidrig.

tagesschau.de, 23. Mai 2006

Pressemitteilung des Bundesverfassungesgerichtes

23. May 2006 - 08:50

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