“Der Datenschützer kritisierte auch die aktuelle Debatte über Video-Ãœberwachung nach dem Anschlag auf den Marathonlauf in Boston. Es gebe bereits jetzt ein hohes Niveau an Videoüberwachung und entsprechende gesetzliche Voraussetzungen dafür. An welchen Orten die Videoüberwachung bei Anwesenheit vieler Menschen zum Einsatz komme, sei eine Frage der Polizeitaktik. “Eine flächendeckende Videoüberwachung sollte es nicht geben”, so Schaar, weil diese in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingreife.”
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