Videoüberwachung in Hamburg – das Urteil

Das Gericht hat im Sinne der Verantwortlichen geurteilt:

Die Richter entschieden am Mittwoch: Das Sicherheitsbedürfnis und das Interesse der Polizei an der Verhinderung von Straftaten rechtfertigen Einschnitte in die Grundrechte von Anwohnern und Passanten. Außerdem seien die Länder befugt, den Einsatz der Ãœberwachungskameras in eigenen Polizeigesetzen zu regeln. (NDR Online 25.1.2012, auch bei ZEIT Online – bleibt länger stehen)

Das ist tragisch, denn für beide Argumente gibt es keine empirischen Belege – bisher nicht und aus wissenschaftlcher Sicht auch in Zukunft nicht so wie die Verantwortlichen es gern hätten. Der letzte Satz ist hingegen richtig und weißt eher auf die politischen Dimensionen von Videoüberwachung hin, denn auf ihre praktische Wirksamkeit. Ob mit den Kameras allerdings Bewegungsprofile erstellt werden, sei dahingestellt – das Argument der Klägerin halte ich im Hinblick auf die Kameras auf der Reeperbahn für weit hergeholt – Kameras sind Raumüberwachungsinstrumente (noch).

Tatsächlich interessant war eine kleine Sache am Rande – die Umfrage bei NDR Online. Die Fragen wie üblich pauschal – aber selbst hier eine leichte Zustimmung – wie erwartet.

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